Stichtag 01.02.2017 bei Onlineshops
(1563 x gelesen)Morgen ist es soweit, bei Onlineshops muss an gut sichtbarer Stelle hinzugefügt werden, ob der Shopinhaber am Schlichtungsverfahren teilnimmt oder nicht.
Ebenso müssen die AGBs geändert werden.
Es gibt diesmal keine Übergangsfristen!