Morgen ist es soweit, bei Onlineshops muss an gut sichtbarer Stelle hinzugefügt werden, ob der Shopinhaber am Schlichtungsverfahren teilnimmt oder nicht.
Ebenso müssen die AGBs geändert werden.
Es gibt diesmal keine Übergangsfristen!
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Morgen ist es soweit, bei Onlineshops muss an gut sichtbarer Stelle hinzugefügt werden, ob der Shopinhaber am Schlichtungsverfahren teilnimmt oder nicht.
Ebenso müssen die AGBs geändert werden.
Es gibt diesmal keine Übergangsfristen!
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Kunden von der Worldsoft AG können hier aktuelle Server Informationen bei Störungen einsehen:
http://www.worldsoft.info/759
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Gem. § 19 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise sie folglich auch nicht aus.
(Kleinunternehmerstatus)